Öffentliche Förderung für Bauherren

Es gibt viel zu beachten.

Wer sein bestehendes Haus auf den neuesten Stand der Energiespartechnik bringt oder einen Neubau errichtet, der kann mit öffentlicher Förderung rechnen. Ansprechpartner ist dabei stets die Hausbank, über die man die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen kann.

Neben Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gibt es von der KfW auch zinsgünstige Darlehen. Damit das Geld beziehungsweise die Kredite fließen, müssen die Gebäude bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Je nachdem, welches Programm und welche Fördertöpfe man nutzen möchte, unterscheiden sich die Anforderungen. Zudem aktualisiert die KfW die Bedingungen von Zeit zu Zeit, so dass sich Bauherren möglichst früh über die derzeit gültigen Konditionen informieren sollten.

Gute Architekten sind immer über die Entwicklungen auf dem Laufenden. So können sie jedes Haus von Anfang an so planen, dass möglichst wenig Energie benötigt wird und die Förderrichtlinien der KfW erfüllt werden. Die meisten Programme lassen sich auch mit anderen Förderungen kombinieren. Wichtig ist, dass sämtliche Anträge vor dem Beginn des Baus gestellt werden. Wer vorher anfängt, riskiert den Verlust der Förderung, auch wenn das Bauvorhaben eigentlich den KfW-Kriterien entspricht.

Wer noch kein Grundstück für sein Traumhaus hat, der kann übrigens ins jüngster Zeit auch noch verstärkt von einer Förderung der ganz anderen Art profitieren: Im Wettlauf um neue Einwohner locken viele Städte mit finanziellen Anreizen.

Wo städtische Baugebiete neu ausgewiesen werden, gibt es häufig Nachlässe auf die Grundstückspreise oder direkte Zuschüsse für energiesparendes Bauen, mancherorts zahlen die Gemeinden außerdem Baukindergeld. Familien erhalten so einen Ersatz für die vor einigen Jahren weggefallene Eigenheimzulage.